3. Einhaltung von Rechtsvorschriften Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und Verpflichtungen FreiLacke hat sich in seiner Umweltpolitik zur Einhaltung sämtlicher für das Unternehmen geltenden umweltrelevanten Anforderungen verpflichtet. Dies betrifft auszugsweise die Regelungen folgender Gesetze mit ihren einschlägigen Verordnungen, nachgeschalteten Regelwerken und behördlichen Auflagen: Rechtsgebiet Beispiel Abfallrecht • KrWG • VerpackG Anlagensicherheitsrecht • ÜAnlG • RL 2006/42/EG Arbeitsschutzrecht • ASiG • ArbSchG Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht • VO 1272/2008/EG (CLP-VO) • VO 1907/2006/EG (REACH) • Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) • ChemG Energierecht • EnEfG • GEG • GEIG Gewässerschutzrecht • WHG • WG Baden-Württemberg Immissionsschutzrecht • BImSchG Die geltenden umweltrechtlichen Anforderungen werden regelmäßig unter Einbindung der Betriebsbeauftragten bewertet, mit Hilfe von Datenbanken verwaltet und im Rahmen der Pflichtendelegation an die jeweiligen Anlagenbetreiber zwecks Umsetzung delegiert. Ferner wird mittels Audits und Inspektionen die Einhaltung der umweltrechtlichen Verpflichtungen regelmäßig kontrolliert und bei Abweichungen geeignete Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Geltendes Recht wird eingehalten, erkannte rechtliche Handlungsmaßnahmen wurden mit den Behörden abgestimmt. Erkannte Schwachstellen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden behandelt und Maßnahmen festgelegt. 6 7
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